Hausordnung

Die Hausordnung will dazu beitragen, dass das individuelle und gemeinsame Lernen in der Schule möglichst reibungslos und erfolgreich verläuft.

Handlungen und Verhaltensweisen müssen geleitet sein von Verantwortung, gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung der Persönlichkeit. Ein höflicher Umgang miteinander schließt das gegenseitige Grüßen von Eltern, Gästen, Lehrern und dem sonstigen Schulpersonal ein.

Die Hausordnung legt die alltäglichen Gegebenheiten und organisatorischen Abläufe verbindlich fest.

Der Unterricht

Alle am Unterricht Beteiligten haben einen pünktlichen Unterrichtsbeginn und -schluss zu gewährleisten. Die Unterrichtszeiten sind dem Schaukasten zu entnehmen.

  • Ist eine Klasse oder ein Kurs 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrerin bzw. Lehrer, fragt der Klassensprecher/die Klassensprecherin im Sekretariat nach.
  • Fachräume sind nur im Beisein des Lehrers zu betreten. Das Verhalten in den Fachräumen wird durch gesonderte Verordnungen geregelt.
  • Der Zutritt zum Lehrerzimmer ist Schülerinnen und Schülern nur in Begleitung einer Lehrerin/eines Lehrers gestattet. Das Sekretariat ist nur in den vorgegebenen Zeiten für Schülerinnen und Schüler geöffnet.
  • Der Verzehr von Speisen im Unterricht ist nicht gestattet. Geschlossene Getränkebehälter sind in der Schultasche zu platzieren. In Fachräumen dürfen Speisen grundsätzlich nicht verzehrt werden.
  • Toilettengänge während des Unterrichts sollen die Ausnahme sein. Schülerinnen und Schüler, die während des Unterrichts die Toilette besuchen müssen, sollen nur einzeln und nach sichtbarer Ablage ihres Smartphones den Unterrichtsraum verlassen.
  • Die wöchentlich schriftlich benannten Ordnungsschüler (Eintragung ins Klassenbuch) sind für die Reinigung der Tafel nach Unterrichtsschluss und die Meldung fehlender Schüler verantwortlich. Sie verlassen als letzte den Unterrichtsraum und achten auf Ordnung und Sauberkeit.
  • Nach Unterrichtsende sind die Stühle hochzustellen, sofern der Unterrichtsraum am selben Tag nicht mehr genutzt wird.
  • Im Krankheitsfall sind die Schüler der SEK I durch die Eltern morgens zu entschuldigen. Schüler der SEK II melden die Krankheit am ersten Tag und reichen den Krankenschein spätestens am 3. Tag ein.
  • Im Sportunterricht stellen übermäßig lange künstliche Fingernägel eine Verletzungsgefahr für die Trägerinnen und andere dar. Die Sportlehrerkräfte sind daher im Sinne von VV Aufsicht, Anlage 1, § 6 befugt, Schülerinnen, die mit solchen Nägeln im Sportunterricht erscheinen, von einzelnen Ballspielen oder Übungen auszuschließen und für diesen Teil des Unterrichts die Note „ungenügend“ zu erteilen.

Nutzung privater digitaler Endgeräte

  • Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 7-10 können Smartphones und Smartwatches zwischen 13:00 und 13:45 (Mittagsband) nutzen. Für andere Zeiten herrscht ein striktes Nutzungsverbot für digitale Endgeräte mit Ausnahme zugelassener, als Arbeitsmaterial genutzter Tablets.
  • Schüler und Schülerinnen der Oberstufe dürfen ihr Handy auch während der übrigen Pausen nutzen.
  • Allen Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, das Handy im Unterricht zu nutzen, es sei denn, die unterrichtende Lehrkraft lässt eine Nutzung für unterrichtliche Zwecke in ihrem Unterricht zu.
  • Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy durch die unterrichtende, bzw. Aufsicht führende Lehrkraft eingezogen und kann am selben Tag bei Unterrichtsschluss (15:15) durch den Schüler oder die Schülerin im Lehrerzimmer des Hauses abgeholt werden, in dem es eingezogen wurde. Das Gerät ist bei Abgabe an die Lehrkraft auszuschalten.
  • Über das Einziehen von Smartgeräten wird von den Lehrkräften eine Liste geführt. Bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen das Handyverbot werden in Absprache mit den Eltern weitergehende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen.
  • Die Nutzung privater Tablets ist in der Jahrgangsstufe 7 nicht gestattet. In allen übrigen Jahrgangsstufen dürfen private Tablets verwendet werden. Einzelne Lehrkräfte sind jedoch berechtigt, deren Benutzung für ihren Unterricht ganz oder teilweise auszuschließen.
  • Sollten private Tablets benutzt werden, müssen Schüler und Eltern im Vorfeld sicherstellen, dass schriftliche Aufgaben und Mitschriften einzelner oder mehrerer Stunden (Analogie zum Einsammeln des Hefters) der Lehrkraft auf Verlangen umgehend zur Verfügung gestellt werden können.
  • Tablets sind auf Verlangen der Lehrkraft auszuschalten und/oder sichtbar flach auf den Tisch zu legen. Sie sind ausschließlich für unterrichtliche Zwecke zu verwenden. Heimliche Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Mitschülern und Lehrkräften stellen eine Straftat im Sinne von § 201 StGB dar und sind daher streng untersagt. Bei wiederholter unterrichtsfremder Benutzung eines privaten Endgeräts kann dessen Benutzung für mehrere Wochen verboten und im Einvernehmen mit den Eltern weitere Erziehungsmaßnahmen ergriffen werden.

Die Pausen

  • In den Pausen werden im Haus II die Schultaschen abgestellt und das Schulgebäude verlassen. Bei Regen und schlechter Witterung (die Entscheidung trifft die Aufsicht führende Lehrkraft) halten sich die Schüler/innen in den Klassenräumen auf. Um den Zugang zur Toilette in einem zeitlichen hinreichenden Rahmen zu ermöglichen, wird die Hofpause 10 Minuten vor Stundenbeginn beendet.
  • Toben und Rennen sind im Gebäude nicht erlaubt. Der Aufenthalt im Abstellbereich der Fahrräder ist nicht gestattet.
  • Schüler/innen der SEK I dürfen das Schulgelände in Freistunden und während des ‚Mittagsbandes‘ 13:00-13:45 nur mit besonderer Genehmigung eines Lehrers/einer Lehrerin und der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlassen. Ausnahme: Verlassen des Schulgeländes beim Wechsel des Unterrichtsstandortes (z. B. Sport).
  • In der 2. großen Pause wird die Kantine im Haus II nur zum Mittagessen oder zum Kauf von Lebensmitteln betreten.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II gilt für den gesamten Schulbereich während des Schulbetriebes sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule ein uneingeschränktes Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt unabhängig vom Alter und für alle Schulformen der Sekundarstufe I und II. Der Genuss von Alkohol und Rauschmitteln ist verboten. Bei Zuwiderhandlung finden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Anwendung.
  • Es ist selbstverständlich, dass niemand gegen Mitschülern/innen Gewalt anwenden oder sich oder andere in Gefahr bringen darf. Daher ist insbesondere verboten, Messer oder andere gefährliche Gegenstände mitzubringen, auf Fensterbänken zu stehen oder zu sitzen, Schneebälle zu werfen sowie Eisbahnen anzulegen.
  • Unfälle und Sachbeschädigungen sind im Sekretariat unverzüglich zu melden. Für Kosten bei mutwilligen Sachbeschädigungen müssen die Schüler/innen selbst aufkommen.
  • Motorisierte Zweiräder sind bis zum endgültigen Abstellen auf dem Schulhof auf dem Schulgelände zu schieben. Bei Verstößen wird das Parken auf dem Schulgelände untersagt.
  • Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und können auch dort wieder abgeholt werden.

Sonstiges

  • Für außerschulische Veranstaltungen, z. B. Klassenfahrten, Exkursionen, gelten die von den aufsichtführenden Lehrkräften festgelegten Regelungen im Rahmen der gültigen rechtlichen Bestimmungen.
  • Die Schüler/innen sind für die ihnen überlassenen Lehr- und Lernmittel verantwortlich. Offensichtlich beschädigte oder beschmierte Schulbücher müssen ersetzt werden. Über die Beschädigung oder Verschmutzung entscheiden die Klassen- und Fachlehrer/innen.
  • Für Wertsachen (auch Handys) und Geld besteht kein Versicherungsschutz und wird keine Haftung übernommen.
  • Bei Verstößen gegen die Hausordnung greifen die gegebenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
  • Es kann eine Kontrolle der persönlichen Gegenstände in Bezug auf Drogen und waffenähnliche Gegenstände vorgenommen werden.
  • Die Hausordnung kann jederzeit ergänzt, korrigiert und fortgeschrieben werden.